Orthopädische Versorgung für Sicherheits- und Berufsschuhträger von Hannappel
Mit unserem Arbeitsschutz-Versorgungskonzept decken wir die komplette Bandbreite der orthopädieschuhtechnischen Versorgung von Sicherheits- und Berufsschuhen, gemäß DGUV 112-119 ab.
In vielen Berufen werden die Füße extrem belastet. Hier setzt die Berufsschuhtechnik an. Es gilt, Fußtyp, Belastungsart und Schuhwerk optimal abzustimmen. Denn auch in Sicherheitsschuhen sollten Sie auf Ihre Füße und Beschwerden zugeschnittene Einlagen tragen können. Wir bieten Ihnen speziell für Ihre Arbeitsschutzschuhe gefertigte Einlagen, die festgelegte Eigenschaften wie Antistatik und Resthöhe der Zehenschutzkappen besitzen. Zudem werden Ihre Beschwerden wie beispielsweise Rückenschmerzen, Knieschmerzen oder Hüftschmerzen bei der Fertigung der Einlagen beachtet: Denn wir kombinieren Sicherheit mit Gesundheitsförderungen.
An bestimmten Sicherheitsschuhen können wir zudem individuelle Schuhzurichtungen für Sie durchführen, ohne dass sicherheitsrelevante Merkmale beeinträchtigt werden. Hierzu zählen unter anderem: Schuherhöhungen, Schmetterlingsrolle, Außen- oder Innenranderhöhung und Fersenpolster.
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Die Voraussetzung für eine Erstversorgung durch die Rentenversicherung ist, dass mindestens 15 Jahre in die Kasse eingezahlt wurde. Falls das nicht der Fall ist übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Kosten für eine Versorgung.
Dazu wird die Datenschutzerklärung, Formulare G0100 und G0130 („Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“) ausgefüllt sowie das Formular G0134 („Notwendigkeitsbescheinigung“) und der Ärztlicher Befundbericht und mit Formular G0600 vervollständigt.
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Sicherheit am Arbeitsplatz mit massgefertigten Einlagen für Arbeitssicherheitsschuhe.
Wenn es um Arbeitssicherheitsschuhe geht, sind die richtigen maßgefertigten orthopädischen Einlagen und Schuhzurichtungen von entscheidender Bedeutung. Die Versorgung wird vom Gesetzgeber geregelt und kann bei entsprechender Beantragung durch die Deutsche Rentenversicherung erstattet werden. Die berufsgenossenschaftliche Richtlinie DGUV 112-191 regelt die Handhabung rund um die orthopädische Zurichtung von Sicherheitsschuhen.
Nach einer Veränderung des Schuhes muss dieser überprüft werden, ob er den Anforderungen der Norm (EN ISO 20345) für Sicherheitsschuhe, entspricht. zurichtungen und Einlagen einer Baumusterprüfung unterzogen werden damit der Schuh weiterhin diesicherheitsrelevanten Merkmale beibehält.